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Weil ÖVP und Grüne nichts tun – RH-Präsidentin legt Transparenzreform vor

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Weil ÖVP und Grüne nichts tun – RH-Präsidentin legt Transparenzreform vor

Weil ÖVP und Grüne nichts tun

RH-Präsidentin Margit Kraker hat ihren Entwurf für schärfere Transparenzregeln der Parteien vorgelegt, weil ÖVP und Grüne das für 2020 angekündigte Gesamtpaket noch immer nicht ausgearbeitet haben.

Wien, 22. Oktober 2021 |  ÖVP und Grüne sind mit einem eigenen Entwurf für die Verschärfung der Transparenzregeln seit Monaten säumig. Ein eigentlich für 2020 angekündigtes Gesamtpaket für Korruptionsbekämpfung und Transparenz kam ebenso wenig zustande, wie der später für September 2021 angekündigte Entwurf für ein neues Parteiengesetz. Kraker fasste daraufhin Anfang September die ungewöhnliche Initiative, einen Gesetzentwurf im Rechnungshof ausarbeiten zu lassen.

Einige von Kraker aufgegriffene Punkte finden sich auch im türkis-grünen Regierungsprogramm. So haben ÖVP und Grüne Prüfrechte für den Rechnungshof und eine Wahlkampfkosten-Bilanz spätestens sechs Monate nach der Wahl angekündigt. In einigen Punkten geht Kraker aber über die Koalitionspläne hinaus. Ein Überblick:

PRÜFRECHTE in den Parteien selbst hat der Rechnungshof derzeit nicht. Sollte er Unregelmäßigkeiten vermuten, kann er nur Wirtschaftsprüfer mit der Nachschau betrauen. Künftig will der Rechnungshof bei “konkreten Anhaltspunkten für Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten” selbst die Parteifinanzen prüfen. Das Ergebnis würde mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Nötig wäre eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, weil dafür eine Verfassungsbestimmung im Parteiengesetz geändert werden muss.

RECHENSCHAFT Mehr Details wünscht sich der Rechnungshof für die jährliche Rechenschaftsberichte. So sollen neben Bundes- und Landesparteien auch die Teilorganisationen (also die Bünde der ÖVP) ihre Einnahmen und Ausgaben gesondert offenlegen. Belege (auch über Spenden und Sponsoring) wären sieben Jahre lang aufzubewahren. Entlasten will der Rechnungshof im Gegenzug Kleinparteien, die keine Parteienförderung erhalten und nur auf Gemeindeebene aktiv sind. Sie sollen keinen Rechenschaftsbericht abliefern müssen. Alle anderen Parteien riskieren (wie bisher) ihre Parteienförderung, wenn sie säumig sind.

VERMÖGEN und SCHULDEN sollen die Parteien künftig offenlegen. Für die Bundesparteien sieht der Rechnungshof eine umfassende Bilanz inklusive Immobilien, Finanzanlagen sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Banken und sonstigen Gläubigern vor. Landes- und Teilorganisationen müssten Vermögen und Schulden etwas weniger detailliert ausweisen.

WAHLKAMPFKOSTEN wären deutlich schneller und mit mehr Details als bisher offenzulegen. Derzeit ist die Summe der Wahlkampfausgaben Teil des Rechenschaftsberichts, der erst Jahre später publik wird. So liegt für das Wahljahr 2019 immer noch keine Abrechnung von ÖVP und FPÖ vor, jene für die SPÖ erst seit dieser Woche. Künftig soll zumindest die Wahlkampfbilanz spätestens ein halbes Jahr nach der Wahl vorliegen. Außerdem sollen die Parteien genau angeben, wie viel Geld sie wofür ausgegeben haben (Plakate, Inserate, Wahlgeschenke, Personal, etc.) und wie sie den Wahlkampf finanziert haben. Derzeit müssen sie streng genommen nur angeben, ob sie die Kostengrenze (aktuell 7,2 Mio. Euro) eingehalten haben oder nicht. Ebenfalls neu im Rechnungshof-Entwurf: Ausgaben Dritter zugunsten der Partei würden den Wahlkampfkosten zugerechnet.

PARTEIENFÖRDERUNG soll künftig nur noch für Personal- und Sachkosten im laufenden Betrieb sowie für politische Arbeit und Wahlen verwendet werden dürfen. Nicht mehr aus der staatlichen Förderung bezahlt werden dürften Strafen, etwa wenn Parteien die Wahlkampfkosten überschritten oder illegale Spenden angenommen haben. Ob die Zweckwidmung eingehalten wurde, will der Rechnungshof überprüfen. Dazu müssten die Parteien zwei unterschiedliche Rechnungskreise für die Förderungen sowie ihre sonstigen Einnahmen (etwa Parteispenden, Mandatsabgaben und Mitgliedsbeiträgen) einrichten.

GESETZESLÜCKEN will der Rechnungshof schließen. Derzeit können die Parteien die Offenlegung von Inseraten umgehen, indem sie Parteizeitungen nicht selbst herausgeben, sondern von einer Firma im Eigentum der Partei herausgeben lassen. Dies will der Rechnungshof streichen. Auch Umgehungsmöglichkeiten bei parteinahen Organisationen sollen wegfallen. Hier können die Parteien durch formale statutarische Trennung der Organisation von der Partei die Spendentransparenz umgehen. Genutzt haben das u.a. die SP-Gewerkschafter und der Pensionistenverband. Künftig soll nicht mehr auf die statutarische, sondern auf die “faktische” Zusammenarbeit mit der Partei abgestellt werden. Klargestellt wird auch, dass das strenge Spendenlimit für Parteien (772.000 Euro pro Jahr) dann auch deren parteinahe Organisationen erfassen würde.

Das PARTEIENVERZEICHNIS im Innenministerium ist derzeit praktisch unbrauchbar. Es enthält nicht einmal die Adresse der jeweiligen Partei, sondern ausschließlich den Namen sowie das Datum, an dem die Statuten hinterlegt wurden. Der Rechnungshof wünscht sich künftig auch die Namen der Vertretungsbefugten sowie das Datum der letzten Aktualisierung und im Fall des Falles auch der Auflösung.

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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