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Was Nehammer in der Vergangenheit zu den Wahlkampfkosten sagte

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Was Nehammer in der Vergangenheit zu den Wahlkampfkosten sagte

Für Karl Nehammer ist mit dem Rechnungshofbericht zu den Wahlkampfkosten 2019 ein Super-GAU ausgelöst worden. Was der ehemalige ÖVP-Generalsekretär in der Vergangenheit dazu sagte. “Klagen, Transparenz und verrückt.”

Wien, 11. Juni 2022 | 5,6 Millionen will die ÖVP im Wahlkampf 2019 ausgegeben haben. 1,3 Millionen weniger als für den ebenfalls im Jahr 2019 stattgefunden Europa-Wahlkampf, bei dem jedoch nicht der damalige ÖVP-Mittelpunkt Sebastian Kurz im Fokus stand. Glauben wir nicht, sagte der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht.

Dass die ÖVP die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro bei Nationalratswahlen in diesem Jahr eingehalten hat, wurde bereits in der Vergangenheit angezweifelt. Mit dem Bericht des Rechnungshofes und dem erstmaligen Herbeirufen eines Wirtschaftsprüfers in einer Parteizentrale ist nun ein weiteres Puzzle-Stück dazugekommen. Ein kurzer Überblick, was der Kanzler bisher dazu sagte:

2019: Rechtliche Schritte gegen kritischen Bericht

2019 entschied sich die Volkspartei, allen voran Generalssekretär Karl Nehammer dazu, nach einem Bericht des “Falters” zu einer geplanten Wahlkampfkostenüberschreitung die Wochenzeitung zu klagen. Nehammer damals: Es sei zwar “bedauerlich, und nicht etwas, was die ÖVP “leichtfertig” tut, aber in diesem Fall sehe man sich gezwungen, “rechtliche Schritte einleiten zu müssen”, so Nehammer. Der Falter- Bericht “entspricht nicht der Wahrheit” und verbreitet das Gerücht, die Partei überschreite “bewusst” die Wahlkampfkostenobergrenze. Fast zwei Jahre lang lag das Thema medial brach, doch als Nehammer Kanzler wurde, poppte die Causa erneut auf.

2021: Alles veröffentlicht, alles sauber

Bei seinem Antrittsinterview als Bundeskanzler im Dezember 2021 im ORF, sagte Karl Nehammer, die ÖVP habe 2019 eingehalten. Nehammer war als Generalsekretär der Volkspartei verantwortlich für die Einhaltung der Wahlkampfkosten: „Die Zahlen zum Wahlkampf 2019 haben wir bereits veröffentlicht und wissen Sie warum? Weil wir nämlich ein Gerichtsverfahren gegen dieses eine Medium (Falter Anm. d. Red.) geführt haben, wo es darum ging, dass unterstellt worden ist, dass wir bewusst die Wahlkampfkosten überschreiten wollten und nein, wir können beweisen, dass wir weit darunter lagen, also unter der gesetzlichen Obergrenze.“

ÖVP blitzte vor Gericht ab

Zwei Tage nachdem Nehammer dieses Interview gab, wurde die Meldung publik, dass die ÖVP vor dem Oberlandesgericht (OLG) gegen den Falter abblitzte. Dass Urteil: Der Vorwurf des “Falters” war zulässig, dass die ÖVP bewusst geplant habe, die Kosten für den Wahlkampf 2019 zu überschreiten. Nach Bekanntwerden des Urteils meinte Nehammer, dass in der Zeit, in der er für den Wahlkampf verantwortlich war, sei man deutlich unter der Grenze geblieben, dazu würden dann ohnehin auch alle Informationen vorliegen. In einer Aussendung mit dem Titel: „Volkspartei hat Wahlkampfkostenobergrenze 2019 mit 5,6 Mio. Euro deutlich unterschritten“ nahm man das Urteil zur Kenntnis. Gleichzeitig macht die ÖVP darauf aufmerksam, dass es sich dabei nur um einen Teilaspekt handle und die Partei recht bekommen habe, wonach der Falter nicht behaupten dürfe, die ÖVP habe die Wahlkampfkosten-Überschreitung vor dem Rechnungshof verbergen wollen. Was für eine lange Geschichte, das Einbringen der ÖVP-Finanzen beim Rechnungshof war, listete dieser am Freitag selbst auf.

Zeitablauf der Einbringen des ÖVP-Rechenschaftsberichts

2022: “Wäre verrückt”

Und wie ist die Reaktion der ÖVP im Jahr 2022 nach dem Bericht des Rechnungshofes vom Freitag? Sie verteidigte tiefstehend: Man sehe der der Prüfung „sehr gelassen“ entgegen. “Wir haben nichts zu verbergen aus dieser Zeit”, sagte Nehammer am Freitag am Rande eines Besuchs in Tallinn. Er betonte auch, dass es “verrückt gewesen wäre”, die Wahlkampfkosten zu überziehen nach den Erfahrungen von 2017, als die ÖVP wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze vom UPTS zu einer Geldbuße verdonnert wurde.  Doch nicht nur 2017 kassierte die ÖVP eine Strafe, auch 2013 überzog man die Wahlkampfkostenobergrenze. Die Strafe für 2013 300.000 Euro, für 2017 800.000 Euro Geldbuße. Wie verrückt das Ganze ist, wird sich noch zeigen.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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