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„Pilz lügt!“

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Letzter Versuch aus dem ÖVP-Eck:

Nach 2017 versucht es die Staatsanwaltschaft ein zweites Mal: Ohne konkreten Anfangsverdacht werde ich zum Beschuldigten gemacht. Aber diesmal dient die Aktion „Rufmord“ einer ÖVP, die am Rande des Abgrunds steht.

 

Wien, 10. Juli 2022   „… ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ Genau diese Strafe sieht das Strafgesetzbuch für eine Tat nach § 288 vor: für die falsche Beweisaussage vor einem Untersuchungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft Wien beschuldigt mich, diese Tat begangen zu haben. Aber worauf gründet die Staatsanwaltschaft ihre Absicht, eine Anklage gegen mich vorzubereiten?

Auf dem Tisch der Wiener Staatsanwältin Juliane O. liegen zwei Dokumente: eine anonyme Anzeige, die mich ohne einen einzigen Sachbeweis der „Lüge“ vor dem U-Ausschuss bezichtigt – und ein Akt der Staatsanwaltschaft Wien, der auf wenigen Seiten seit mehr als einem Jahr das Gegenteil beweist.

„Eine gewisse Distanz“

Aber von Anfang an: Am 3. März 2022 fragt mich ein ÖVP-Abgeordneter im U-Ausschuss, ob ich den Ex-BVT-Mann Egisto Ott schon vor Beginn meiner ZackZack-Herausgeberschaft, also vor dem Juni 2019, persönlich gekannt habe. Wahrheitsgemäß antworte ich mit „Nein“.

Im Gegensatz zum ÖVP-Mann kenne ich den Akt „Ott“. Dort führt die „AG Fama“ des Bundeskriminalamts die polizeilichen Ermittlungen. In der Ordnungsnummer 423 des Akts findet sich ein Aktenvermerk vom 2. Juni 2021 über einen „Zufallsfund Peter Pilz“. Darin hält der Beamte „AF08“, Kurt S., für die Zeit bis zum November 2020 fest: „In den Chatverläufen von Egisto Ott und verschiedenen Kontaktpersonen fanden sich in den Jahren 2018 bis 2020 vorwiegend Hinweise auf Pressewortmeldungen oder -links zur Person des Dr. Peter Pilz.“ Bis Ende 2020 gibt es nur Chats über mich, aber keine mit mir. Offensichtlich hatte ich bis dahin keinen persönlichen Kontakt zu Ott.

Die Chatpartner – das sind Ott und der damalige FPÖ-Abgeordnete Hans Jörg Jenewein. Noch im März 2019 beschwert sich Ott, dass ich ihn durch meine Veröffentlichungen „in Lebensgefahr“ gebracht hätte. Fama-Ermittler „AF08“ schließt resignierend: „Aus den Chatinhalten lässt sich grundsätzlich auf kein Vertrauens- bzw. Naheverhältnis zu Peter Pilz schließen, die Einträge lassen vielmehr für die Chatpartner eine gewisse Distanz des Egisto Ott zu Peter Pilz erkennen.“

Der Tatverdacht ist also von Beginn an entkräftet. Auch in der anonymen Anzeige findet sich nur ein Hinweis mit Substanz: „711 St 39/17d“, die Geschäftszahl des Ott-Strafakts. Aber die Staatsanwältin interessiert sich weder für Akt noch für die Bestimmungen der Strafprozessordnung, die ihr zwingend die Prüfung des Anfangsverdachts vorschreiben. Die Behauptung, Pilz „lügt“, genügt ihr.

Anonym und ungeprüft

Immer wieder sind Staatsanwälte von der ÖVP kritisiert worden, weil sie anonyme Anzeigen ernst genommen haben. Oft sind anonyme Anzeigen bloße Denunziationen. Aber manchmal ist es einfach nicht möglich, dass jemand seinen Namen unter eine sachlich wichtige Anzeige setzt, ohne sich selbst schwer zu schaden. Staatsanwälte haben daher auch anonymen Anzeigen nachzugehen. Dabei haben sie eine gesetzliche Bestimmung zu beachten: Bevor entschieden wird, ob Ermittlungen eingeleitet und ein Angezeigter dadurch zum Beschuldigten wird, ist der Anfangsverdacht zu prüfen. Erhärtet sich der Verdacht, wird eingeleitet. Erhärtet er sich nicht, wird von Ermittlungen abgesehen. Jeder Angezeigte hat dieses Recht. Aber in meinem Fall hat mir die Staatsanwältin dieses Recht genommen – und mich ungeprüft zum Beschuldigten gemacht. Damit hat sie das Gesetz gebrochen.

Befangene Ermittler

Aber Staatsanwältin Juliane O. geht noch wesentlich weiter. Am 1. Juni 2022 gibt sie der AG Fama den Auftrag, gegen mich zu ermitteln. Die AG Fama des Bundeskriminalamts hat schon früher als „SOKO Ibiza“ und „SOKO Tape“ gezeigt, dass die ÖVP von ihr nicht viel zu fürchten hat. Seit Jahren beschreiben wir auf ZackZack die dubiosen Ermittlungen der Mehrfach-SOKO und ihres Chefs Andreas Holzer. Christian Pilnacek und er waren die Spitzen eines Systems, in dem Verfahren in Justiz und Polizei in die richtigen Bahnen geleitet wurden.

Seit mehr als einem Jahr geht ZackZack einer AG Fama-Spur nach. Ein Wiener Staatsanwalt hat gemeinsam mit der AG Fama die BMI-Chats aus dem Ott-Akt verschwinden lassen. Chats, die ÖVP-Spitzen von Ex-Innenminister Sobotka abwärts schwerst belasteten, wurden aus dem Akt genommen – aus Gründen des „Datenschutzes“, wie man den Spezialschutz für die ÖVP gerne umschreibt.

Mit den Veröffentlichungen der BMI-Chats haben wir die Fama-Mauer durchbrochen. Als ich am 3. März 2022 die BMI-Chats zu meiner Befragung im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss mitbrachte, war klar, dass das ganze Mauern umsonst war.

Vor diesem Hintergrund hätte die Staatsanwältin die AG Fama aus Gründen der Befangenheit niemals mit Ermittlungen gegen mich betrauen dürfen. Aber sie hat es getan. Auch aus diesem Grund ist der AG Fama-Einsatz rechtswidrig.

Ein letzter Versuch

Verfassungsrechts-Professor Heinz Mayer bezeichnet das Vorgehen der Staatsanwältin als „grob rechtswidrig“. Aber sie macht einfach weiter. Warum? Darauf scheinen mir zumindest zwei Antworten möglich:

  1. Es geht um ein türkises Prinzip: dass Täter geschont und Aufdecker verfolgt werden.
  2. Es geht ums Mundtotmachen. Wenn ein anonymes Schreiben genügt, um aus einem Kritiker einen Beschuldigten zu machen, können sich die Fama-Spezialisten nach mir auch bei anderen ans Werk machen.

Aber vielleicht ist die gesetzwidrige Aktion der Wiener Staatsanwältin mit der AG Fama nur ein letzter Versuch. Die ÖVP steht gemeinsam mit ihren Seilschaften in Innenministerium und Justiz am Abgrund. Einige wie Christian Pilnacek und Thomas Schmid sind aus dem Kerntrupp schon abgestürzt. Andere wie Johann Fuchs als Chef der Wiener Oberstaatsanwaltschaft oder Andreas Holzer als Direktor des Bundeskriminalamts kämpfen ums Überleben. Sie stehen mit dem Rücken zur Wand und haben einen tiefen Blick nach unten. Mitten in seiner Fettnäpfchentour ist ihnen Karl Nehammer keine Hilfe. Die ÖVP ist am Ende und mit ihr sind es alle, die ihr alles verdanken.

In einer verzweifelten Lage kommt es zu verzweifelten Versuchen. In normalen Zeiten hätte die Staatsanwältin wohl ganz normal den Anfangsverdacht gegen mich geprüft. Aber jetzt ist nichts mehr normal.

Die Rechnung der ÖVP

Einiges erinnert mich an ein Verfahren, in dem ich kurz nach dem überraschenden Einzug meiner „Liste Pilz“ im Winter 2017 Beschuldigter wurde. Damals wurden längst verjährte Vorwürfe einer ÖVP-Angestellten benützt, um mich zum Beschuldigten zu machen. Wenn bei der Prüfung des Anfangsverdachts Verjährung festgestellt wird, beginnt die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen. Aber auch damals lief es anders. Alle, die bereit waren, mich zu belasten, wurden einvernommen. Nur von meiner Einvernahme sah die Staatsanwältin ab – und stellte ein. Das Ziel des Verfahrens war längst erreicht. Mehr als ein halbes Jahr hatte ich mich als Beschuldigter von meinem Mandat zurückgezogen. Meine Liste hat sich von der Justizaktion nie erholt.

Damals ist die Rechnung der ÖVP aufgegangen. Diesmal ist es anders. Diesmal glaube ich keine Sekunde, dass eine einzelne Wiener Staatsanwältin ganz alleine auf die Idee, ein gesetzwidriges Verfahren gegen mich zu führen, gekommen ist. Diesmal will ich wissen, wer mögliche Hintermänner sind und wie die Fäden gezogen werden.

Vielleicht werde ich dazu gegen die Staatsanwältin ein Verfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs anstrengen müssen. Ich bin mir sicher, dass in ihrem Fall der Anfangsverdacht penibel geprüft wird.

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Peter Pilz

    Peter Pilz ist Herausgeber von ZackZack.

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